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Hintergrund

Das forstliche Umweltmonitoring (ForUm) geht auf die Waldschadensforschung der 1980er Jahre zurück. 1982 begann in Deutschland die Erfassung der „neuartigen Waldschäden“. 1984 wurde die Waldzustandserhebung erstmalig im gesamten damaligen Bundesgebiet und West-Berlin  als Stichprobenerhebung durchgeführt. Dabei werden der Kronen- und der Baumzustand als Weiser für Belastungen von Waldökosystemen und die Vitalität der Bäume erfasst.

Die jährliche Waldzustandserhebung auf dem systematischen Stichprobennetz wurde 1994 um das intensive forstliche Umweltmonitoring (Level-II) auf ausgewählten Beobachtungsflächen ergänzt. Es dient der zeitnahen Erfassung von Belastungen und Risiken und der Aufklärung von Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Dazu zählen  Einflüsse auf den Waldzustand wie auch Reaktionsmuster der Wälder. Das Level-II-Monitoring baut auf langfristigen Forschungsstandorten, Messungen und Methoden aus der Waldökosystemforschung auf, sodass die längsten Zeitreihen des deutschen forstlichen Umweltmonitorings im Solling zum Beispiel bis in die 1960er Jahre zurückreichen.

Zeitgleich zum forstlichen Umweltmonitoring in Deutschland wurde ein europäisches Waldmonitoring aufgebaut. 1979 war unter dem Eindruck großräumig auftretender Schwefel- und Säureeinträge in skandinavische  Seen und Wälder in Mitteleuropa („neuartige Waldschäden; Waldsterben“) das Übereinkommen über die Erfassung und Überwachung weiträumiger grenzüberschreitender Luftverunreinigungen (CLRTAP) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) unterzeichnet worden. Das auch als Genfer Luftreinhaltekonvention bekannte Übereinkommen trat 1983 als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft. Unter seinem Dach bildete sich 1985 das Internationale Kooperationsprogramm zur Erfassung und Überwachung der Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf Wälder (ICP Forests). Deutschland führt bis heute den Vorsitz und unterhält am Thünen-Institut für Waldökosysteme das internationale Programmkoordinierungszentrum (PCC).

1986 erließ die Europäische Gemeinschaft die Verordnung (EWG) 3528/86 zum Schutz der Wälder gegen Luftverschmutzung. Neben Vorschriften zum Monitoring, die die in Deutschland und bei ICP Forests entwickelten Erhebungsverfahren aufgriffen, sah sie auch eine Kofinanzierung von ICP Forests vor. Ihr folgten mehrere Nachfolgeregelungen, zuletzt die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus). Seit deren Auslaufen und dem damit verbundenem Wegfall der Kofinanzierung ist die Verantwortung für das forstliche Umweltmonitoring weitgehend auf die Mitgliedstaaten übergegangen.

Auf Grundlage der Daten des forstlichen Umweltmonitorings konnte durch nationale wie internationale umweltpolitische Maßnahmen der Eintrag von Schwefel in die Wälder wirksam reduziert werden. Zudem wurde die Anpassungsfähigkeit der Wälder durch ein verändertes Waldmanagement wesentlich gesteigert. Weiterhin hohe Stickstoffeinträge und Ozonkonzentrationen, ein sich änderndes Klima und der Rückgang der biologischen Vielfalt  sind wichtige Herausforderungen, denen sich das forstliche Umweltmonitoring weiterhin stellen muss und in hohem Maße bereits erfolgreich angepasst hat.

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