Stichprobenpunkte
Für das WZE-Monitoring wurde festgelegt, dass die minimale Anzahl der Stichprobenpunkte dem 256. Teil der Waldfläche entsprechen soll.
Dies entspricht einer Stichprobendichte eines systematischen Rasters von nominellen 16 x 16 Kilometern. In Deutschland wurde dieses Raster bis 2025 für die bundesweite Auswertung des Waldzustands verwendet (Wellbrock et al. 2018).
Für die konventionelle bundesweite Auswertung der Kronenzustandsdaten liefert das Netz von 16 x 16 Kilometern eine hinreichende statistische Aussagefähigkeit (Eickenscheidt et al. 2016; Eickenscheidt et al. 2019). Bis 2025 wurden nur detailliertere Fragestellungen auf Bundesebene anhand eines Netzes von nominellen 8 x 8 Kilometern erfasst. Dieses Netz stellt das Basisraster des extensiven Monitorings im Rahmen der Bodenzustandserhebung im Wald (BZE Wald) dar.
Während einer BZE-Erhebungsphase wird auch die Waldzustandserhebung auf dem Netz von nominellen 8 x 8 Kilometern durchgeführt. Zur Auswertung kleinerer räumlicher Einheiten oder zur Untersuchung seltener Ereignisse werden die Stichprobenpunkte bei Bedarf dicher gesetzt. So betreiben manche Bundesländer beispielsweise ein dichteres Netz (z.B. 4 x 4 Kilometer) oder haben das Netz für spezielle Fragestellungen (z.B. Eichenkomplexkrankheit) stratifiziert verdichtet (Wellbrock et al. 2018).
Die extremen Dürrejahre 2018–2020 und 2022/23 haben neben der Kronenverlichtung die Absterberaten der Probebäume in den Fokus gerückt. Nach wie vor ist ungewiss, welche Baumarten sich im Klimawandel behaupten werden. Deshalb ist die Vitalitätsentwicklung insbesondere von sogenannten Nebenbaumarten, die relativ selten vorkommen, von größtem Interesse. Aufgrund dieser Problematik hat die Forstchefkonferenz der Bundesländer im Oktober 2023 beschlossen, die im Rahmen der BZE III stattfindende bundesweite Gitterverdichtung auf 8×8 zu verstetigen. Somit beruht die WZE-Bundesauswertung seit 2026 auf dem nominellen 8x8-Gitter.
Ein Stichprobenpunkt wird grundsätzlich an jedem Gitternetzpunkt des Rasters vorgesehen, an dem sich Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes befindet. Für die tatsächliche Anlage von dauerhaften Stichprobenpunkten ist entscheidend, dass der Stichprobenpunkt entsprechend der jeweils gültigen Anleitung geeignet ist. Im Einzelfall entscheidet die Inventurleitung des jeweiligen Bundeslandes, ob ein Stichprobenpunkt angelegt werden kann (Wellbrock et al. 2018). Gegenwärtig umfasst das nationale Netz der BZE Wald (8 x 8 Kilometer) ca. 1900 und das Netz der Waldzustandserhebung (16 x 16 Kilometer) 425 Stichprobenpunkte im Wald. Die Rohdaten von einzelnen Bäumen werden über das Auswertungsgebiet – Europa, Deutschland oder Bundesländer – in Gruppen der Hauptbaumarten Eiche, Buche, Fichte, Kiefer sowie Sonst. Laubholz und Sonst. Nadelholz aggregiert.
Auskunft über die Flächenanteile der Hauptbaumarten liefern die Ergebnisse der Bundeswaldinventur.



