Hintergrund und Historie
Die Waldzustandserhebung stellt ein sowohl europäisches als auch national harmonisiertes Verfahren dar, um den Vitalitätszustand von Waldbäumen quantitativ und qualitativ umfassend zu beschreiben und numerisch darzustellen. Erhoben wird die Kronenverlichtung und weitere Parameter wie z.B. die Fruktifikation. Etwaige Baumschäden werden systematisiert beschrieben und das Ausmass festgestellt.
Anhand dieser Stichprobe werden flächenrepräsentative Informationen über den Gesundheitszustand von Wäldern gewonnen. Die Inventur findet jährlich statt. Neben der nationalen Auswertung (Waldzustandsberichte von Bund und Ländern) werden sowohl die Rohdaten als auch hoch aggregierte Ergebnisse europaweit zusammengeführt. In Deutschland fallen auf einem Inventurpunkt immer die Waldzustandserhebung und die Bodenzustandserhebung im Wald zusammen sowie in einigen Bundesländern auch die Bundeswaldinventur.
Entwicklung der Waldzustandserhebung
Die Entwicklung der Waldzustandserhebung in Deutschland und Europa geht auf die Problematik der Waldschäden durch Luftverunreinigungen während des letzten Jahrhunderts zurück (Wellbrock et al. 2016).
Als Folge des Genfer Luftreinhalteabkommens von 1979 der UN-Weltwirtschaftskommission (UNECE) wurde 1985 das „Internationale Kooperativprogramm zur Bewertung der Wirkungen von Luftverunreinigungen auf Wälder“ (International Co-operative Programme on Assessment and Monitoring of Air Pollution Effects on Forests, kurz: ICP Forests) ins Leben gerufen.Aus den internationalen Vereinbarungen folgen für die Staaten jährliche Berichtspflichten gegenüber der UNECE.
In Westdeutschland wurde die systematische Stichprobeninventur (Level I, 16 × 16 Kilometer) 1984 eingeführt. Die DDR folgte 1986 ebenso mit der Ökologischen Waldzustandskontrolle, kurz: ÖWK (Kallweit 2016). Seit 1990 wird bundesweit eine Stichprobeninventur nach dem Muster der jetzigen Waldzustandserhebung aufgenommen (Seidling und Bolte 2009).
Arbeitsteilung von Bund und Länder
Das forstliche Umweltmonitoring ist in Deutschland von Beginn an als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Länder verstanden worden.
Die forstlichen Forschungseinrichtungen der Bundesländer installieren das Messnetz, führen die Datenaufnahmen durch und erstellen Länderdatensätze sowie Auswertungen und Berichte.Die Erhebung und länderseitige Auswertungen werden grundsätzlich von den Ländern finanziert.
Auf Bundesseite ist die forstliche Ressortforschung des BMEL (bis 2008 BFH, seitdem Thünen-Institut) mit der Koordination der Inventuren, Aufbereitung, Auswertung und Berichterstattung eines übergreifenden Datensatzes betraut. Die Berichtspflichten gegenüber der UNECE oder der EU werden sowohl von den Bundesländern als auch vom Bund wahrgenommen.
