Weiter zum Inhalt

Arbeitsteilung von Bund und Länder

Das forstliche Umweltmonitoring ist in Deutschland von Beginn an als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Länder verstanden worden.

Die forstlichen Forschungseinrichtungen der Bundesländer installieren das Messnetz, führen die Datenaufnahmen durch und erstellen Länderdatensätze sowie Auswertungen und Berichte.

Die Erhebung und länderseitige Auswertungen werden grundsätzlich von den Ländern finanziert.

Auf Bundesseite ist die forstliche Ressortforschung des BMEL (bis 2008 BFH, seitdem Thünen-Institut) mit der Koordination der Inventuren, Aufbereitung, Auswertung und Berichterstattung eines übergreifenden Datensatzes betraut.

Die Berichtspflichten gegenüber der UNECE oder der EU werden sowohl von den Bundesländern als auch vom Bund wahrgenommen.

 

Nach oben